Steuerberatung Wisbauer & Breidenbach in Mayrhofen

Service & Nützliches

Fixe Steuertermine

Einkommenssteuer Vorauszahlung und Körperschaftssteuer Vorauszahlung

Quartalsweise fällig am 15. 2., am 15.5., am 16.8. und am 15.11. jedes Jahres

Lohnsteuer (Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag)

jeweils fällig am 15. des Folgemonats

Umsatzsteuer

jeweils fällig am 15. des zweitfolgenden Monats

Aktuelle Steuernews

Werfen Sie einen Blick auf aktuelle Nachrichten rund ums Thema Steuereffizienz und Optimierung.

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